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Kostenerstattung

Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenkassen je nach den von Ihnen mit der Krankenkasse abgeschlossenen Vertragsbedingungen grundsätzlich übernommen.

 

Die Honorarabrechnung erfolgt bei privatversicherten Patienten grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen zwischenzeitlich einen Teil der Behandlungskosten. Der Betrag der Bezuschussung  variiert jedoch von Kasse zu Kasse. Für eine Kostenübernahme benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, zum Beispiel ein Privatrezept für Osteopathie. Diese bekommen Sie von Ihrem Fach- oder Hausarzt.

 

Die Vorraussetzungen für die Erstattung, ein abgeschlossenes Osteopathiestudium an einer anerkannten Schule, sowie Mitglied in einem Verband für Osteopathie mit Erscheinen auf der Therapeutenliste, erfülle ich.

Behandlungskosten

Selbstzahler

Ersttermin 110,-- Euro

Folgetermin 90,-- Euro

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Privatversichert

Ersttermin 130,-- Euro

Folgetermin 110,--Euro

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